Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner Schule von Salamanca, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den Indio-Verteidigern, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird.