Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) beschränkt sich nicht auf die Fachsprache
des Rechts, sondern es verzeichnet auch Stichwörter, die man auf den ersten
Blick der Alltags- oder Gemeinsprache zuordnet. Für den historisch Forschenden
und Interessierten eröffnet sich damit die Möglichkeit, kaum geahnte Einsichten
in den Zusammenhang und die gegenseitige Durchdringung von Alltagsleben
und Rechtsleben zu gewinnen. Sprachgeschichte - das macht das DRW deutlich
- ist auch ein Kristallisationspunkt von Rechts-, Kultur-, Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte. Das einzige Wörterbuch, in dem der Alltag des Rechtslebens
in weiten Teilen des mitteleuropäischen Raums über mehr als 1300 Jahre
hinweg dokumentiert wird. Die Geschichte der deutschen Rechtssprache mit
den verwandten Sprachen des Altenglischen, Altfriesischen und Mittelniederländischen
ist ein Spiegel der Kulturgeschichte dieses Raumes.